WEG-Beschlüsse, Haftung, Rücksichtnahmegebot : Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt

Blumenkästen am Balkon sind grundsätzlich erlaubt, doch Vermieter und Wohnungseigentümer können im Einzelfall Vorgaben machen. Was Gerichte zu Verkehrssicherung, Rücksichtnahme

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