Wer eine Wohnung verbilligt an Angehörige vermietet, kann Werbungskosten nur dann voll abziehen, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der
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Wer eine Wohnung verbilligt an Angehörige vermietet, kann Werbungskosten nur dann voll abziehen, wenn die Miete mindestens 66 Prozent der