Rückerstattung nach § 22 EnFG: Wärmepumpen-Umlagen: Frist läuft Ende Februar ab

Hängt eine Wärmepumpe am eigenen Stromzähler, können Wohneigentümer für 2025 rückwirkend Umlagen beantragen. Die Frist läuft am 28.2.2026 ab –

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