Hängt eine Wärmepumpe am eigenen Stromzähler, können Wohneigentümer für 2025 rückwirkend Umlagen beantragen. Die Frist läuft am 28.2.2026 ab –
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Hängt eine Wärmepumpe am eigenen Stromzähler, können Wohneigentümer für 2025 rückwirkend Umlagen beantragen. Die Frist läuft am 28.2.2026 ab –