Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlaubt für den hydraulischen Abgleich alternative Verfahren. Um für die Förderung anerkannt zu werden, müssen sie gleichwertig
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlaubt für den hydraulischen Abgleich alternative Verfahren. Um für die Förderung anerkannt zu werden, müssen sie gleichwertig