Der Provisionshinweis des Maklers unter der Signatur einer E-Mail? Unwirksam. Die wesentlichen Vertragsinhalte müssen im Text stehen. Der BGH stärkt
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Der Provisionshinweis des Maklers unter der Signatur einer E-Mail? Unwirksam. Die wesentlichen Vertragsinhalte müssen im Text stehen. Der BGH stärkt