BGH: GdWE darf Anwalt ohne Vergleichsangebote beauftragen

Wohnungseigentümergemeinschaften müssen vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts keine Alternativangebote einholen. Dasselbe gilt bei der Beauftragung von Gutachtern.Mehr zum Thema ‚Wohnungseigentumsrecht’…

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