In einem Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage müssen die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Anteile grundsätzlich betragsmäßig bestimmt sein.
Copyright © 2024 Hungerhoff – Immobilienverwaltung. All rights reserved.
In einem Beschluss über die Erhebung einer Sonderumlage müssen die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Anteile grundsätzlich betragsmäßig bestimmt sein.