Für Gewerbemietverträge, die vor dem 1.1.2025 geschlossen wurden, ist die Schriftform bis Ende 2025 verbindlich: Ab Januar 2026 reicht auch
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Für Gewerbemietverträge, die vor dem 1.1.2025 geschlossen wurden, ist die Schriftform bis Ende 2025 verbindlich: Ab Januar 2026 reicht auch