Unpünktliche Mietzahlungen können Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen – ob ordentlich oder fristlos. Dabei kommt es auf den Einzelfall an.
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Unpünktliche Mietzahlungen können Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen – ob ordentlich oder fristlos. Dabei kommt es auf den Einzelfall an.