Zentrales Marktstammdatenregister : Frist läuft ab: Solaranlagen & Co müssen bis Ende Januar 2021 angemeldet sein
Hauseigentümer sind seit Februar 2019 verpflichtet, neue Solaranlagen innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme im zentralen Marktstammdatenregister anzumelden. Wer schon
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