Wohnungseigentumsrecht: BGH präzisiert Regeln zur Änderung der Kostenverteilung

Wohnungseigentümer können eine vereinbarte Kostenverteilung per Mehrheitsbeschluss ändern. Wann dies ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, hat der BGH präzisiert.Mehr zum Thema ‚Wohnungseigentumsrecht’…Mehr

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