Umlage der Kabel-TV-Kosten: TKG-Novelle: Bundesrat hält an "Nebenkostenprivileg" fest
Wohnungsvermieter können die Kosten für den TV-Kabelanschluss auf ihre Mieter umlegen. Die Bundesregierung will das “Nebenkostenprivileg” mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
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