Sonderregelungen § 246 BauGB: Schneller Wohnraum für Geflüchtete: Frist wird verlängert
Die Sonderregelungen in § 246 Baugesetzbuch (BauGB) für den erleichterten Bau von Unterkünften zur Unterbringung von Geflüchteten und Asylbegehrenden werden
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung Mehr erfahren