Wenn Außentemperaturen die 30-Grad-Grenze überschreiten, kann es in der Wohnung unerträglich werden. In Einzelfällen kann dann die Miete gemindert werden,
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Wenn Außentemperaturen die 30-Grad-Grenze überschreiten, kann es in der Wohnung unerträglich werden. In Einzelfällen kann dann die Miete gemindert werden,