Miethöhe: Neue Verordnung zur Kappungsgrenze in Brandenburg
In Brandenburg ist eine neue Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Kraft getreten. Die Verordnung gilt rückwirkend zum 1.1.2021
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung Mehr erfahren