In Hamburg bleibt die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum in bestimmten Gebieten für weitere fünf Jahre bis Ende 2029 genehmigungspflichtig.
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In Hamburg bleibt die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum in bestimmten Gebieten für weitere fünf Jahre bis Ende 2029 genehmigungspflichtig.