Energiefinanzierungsgesetz (EnFG): Wärmepumpen: Frist bei Strompreis-Umlagen läuft ab

Hängt eine Wärmepumpe am eigenen Stromzähler, können Wohneigentümer für 2024 rückwirkend Umlagen beantragen. Die Frist läuft Ende Februar 2025 ab,

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