Bundesfinanzhof (BFH): Erhaltungsrücklage: Steuerabzug für Hausgeld erst bei Ausgabe

Vermieter von Eigentumswohnungen können Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft erst dann als Werbungskosten steuerlich geltend machen, wenn das Geld

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