BGH: Wasserschaden durch undichte Silikonfugen – muss die Wohngebäudeversicherung zahlen?
Wasserschäden durch undichte Silikonfugen stellen keinen von der Wohngebäudeversicherung abgedeckten Leitungswasserschaden dar. Das hat der BGH entschieden.Mehr zum Thema ‘Versicherung’…Mehr zum
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